Die Grillhütte in Stangenrod  
. . . kann man mieten . . .
 

Seit 1989 gibt es am nördlichen Ortsrand von Stangenrod die Grillhütte im alten Steinbruch. Sie wurde von den Mitgliedern der Vereinsgemeinschaft Grillhütte Stangenrod (VgGS) in Eigenleistung errichtet. In 2014 konnten wir das 25-jährige Bestehen feiern. In dieser Zeit wurde dort gerne und oft gefeiert.

Ein großer Vorplatz sowie eine Außengrillstelle sind vorhanden. Die Grillhütte verfügt über Strom- und Wasseranschluss. Die Toiletten sind in einem Nebengebäude untergebracht. Tische und Stühle ermögliche eine flexible Raumgestaltung.  Sie bietet innen ca. 30 (auch bis 40) Personen ausreichen Platz. Die vorhandenen Festzeltgarnituren sind auch für den Außenbereich geeignet.

  - klicken Sie auf ein Bild für eine größere Ansicht -  
Vorplatz Toiletten im Nebengebäude

Blick auf den Thekenbereich

Feuerstelle
 
Anfahrt und Vermietung

Kontakt für Termine:

Dieter Bock

Telefon: 06401/3577

Mobil: 01511/4164400

Email:

 

1. Vorsitzender der Grillhüttengemeinschaft:

Herr Mario Scheerer

Telefon: 0160/8003378

 

Mietvertrag / Hüttenordnung der Grillhütte Stangenrod

Freiwillige haben in vielen Arbeitsstunden die Stangenröder Grillhütte erbaut, um Ihnen einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen.

Bitte behandeln Sie deshalb die Hütte und das Inventar schonend! 

Der Vorstand

 

1. Ein Mieteinheit beträgt 24 Stunden von 12.00 Uhr bis 12.00 Uhr des  Folgetages.
2. Die Hütte und die Toiletten sind im geputzten Zustand zu übergeben.
3. Müll und sonstiger Unrat sind einzusammeln und zu entsorgen.
4. Für Beschädigungen an der Hütte, Inventar, Toiletten und Außenanlage sowie Inventarverlust haftet der Mieter (ggf. der Verursacher).
5. Als Brennmaterial sind nur Holz oder Holzkohle zu verwenden und selber mitzubringen.
6. Bei  Verstößen gegen die Hüttenordnung  und gültige Beschlüsse  bzw. Absprachen kann die VgGS von einer weiteren Vermietung  absehen.
7. Kommerzielle Veranstaltungen sind in der Grillhütte Stangenrod nicht gestattet.
8. Das Campen (Zelten) ist auf dem Gelände der Grillhütte Stangenrod  nicht gestattet.
9. Ein Mietvertrag wird nur mit volljährigen Personen abgeschlossen. Bei Veranstaltungen von Minderjährigen ist die Anwesenheit von Erziehungsberechtigten / Eltern erwünscht.
10. Die Schlüsselkaution beträgt  50 € und ist bei Schlüsselabholung zu entrichten, nach ordnungsgemäßer Hüttenübergabe wird diese zurückerstattet.
11. Der Wasserverbrauch wird pauschal mit 10 €, der Stromverbrauch mit 1 €  je kWh abgerechnet.
12. Bei Dauerfrost kann eine Vermietung im Einzelfall abgesagt werden.
13. Die Miete ist bei Terminfestlegung sofort zu entrichten. z. Zt. 50 €  bzw. 55 € (Wintermiete v. 1.11.-15.12/ /15.2.-31.3.) 

 

Bei Nichtwahrnehmung des Termins bzw. ohne Nachmieter verfällt die Miete zugunsten der VgGS. Bei triftigem Grund oder in Härtefällen entscheidet der Vorstand.