|
Freiwillige Helfer haben in vielen Arbeitsstunden die Stangenröder Grillhütte im Steinbruch erbaut, um Ihnen einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen. Bitte behandeln Sie deshalb die Hütte und das Inventar schonend!
- Der Vorstand -
- Ein Mieteinheit beträgt 24 Stunden von 12.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
- Die Hütte und die Toiletten sind im geputzten Zustand zu übergeben.
(Bitte auch die Thekenbleche und andere benutzte Teile nicht vergessen)
- Müll und sonstiger Unrat sind einzusammeln und zu entsorgen.
- Für Beschädigungen an der Hütte, Inventar, Toiletten und Außenanlagen sowie Inventarverlust haftet der Mieter (ggf. der Verursacher).
- Als Brennmaterial sind nur Holz oder Holzkohle zu verwenden.
- Bei einem Verstoß gegen die Hüttenordnung und gültige Beschlüsse bzw. Absprachen kann die VgGS von einer weiteren Vermietung absehen.
- Die Schlüsselkaution beträgt 50,-- € und ist bei Schlüsselabholung zu entrichten, nach ordnungsgemäßer Hüttenübergabe wird diese zurückerstattet.
- Für den Wasserverbrauch wird eine Pauschale von 3,00 € erhoben, der Stromverbrauch wir mit 0,50 € je verbrauchter kWh abgerechnet.
- Bei Dauerfrost kann eine Vermietung im Einzelfall abgesagt werden.
- Die Miete in Höhe von 30,-- € / Wintermiete 35,-- € vom 1.11.-15.12 und 15.2.-31.3. (erhöhter Aufwand und Kosten für Frostschutz, u.ä. ) ist bei Terminfestlegung sofort zu entrichten.
Bei Nichtwahrnehmung des Termins bzw. ohne Nachmieter verfällt die Miete zugunsten der VgGS. Bei triftigem Grund oder in Härtefällen entscheidet der Vorstand.
(Leider müssen wir zu dieser Maßnahme greifen, da in der Vergangenheit einige sehr kurzfristig Absagen mit "fadenscheinigen Begründungen" einen erheblichen Verlust für uns zur Folge hatten).
Stangenrod, im Januar 2003
Wir wünschen einen angenehmen Aufenthalt!
|